Das wichtigste Gremium innerhalb eines Fachbereichs stellt der Fachbereichsrat (FBR) dar. Der FBR berät und entscheidet in Angelegenheiten des Fachbereichs von grundsätzlicher Bedeutung. Jeder der 12 Fachbereiche verfügt über einen eigenen Fachbereichsrat. Er ist unter anderem zuständig für:

  • die Besetzung diverser Ausschüsse des Fachbereichs wie z.B. Prüfungsausschuss,
  • die Wahl der Dekanin oder des Dekans und der Prodekanin oder des Prodekans,
  • die Ressourcenverteilung des Fachbereichs (Finanzen, Personal und Räumlichkeiten),
  • die Einrichtung oder Einstellung von Studiengängen,
  • die Verabschiedung von Prüfungsordnungen,
  • die Erteilung akademischer Titel sowie
  • die Besetzung der Kommissionen des Fachbereichs.

Der Fachbereichsrat tagt während der Vorlesungszeit etwa alle vier Wochen. Ein Fachbereichsrat besteht aus 17 stimmberechtigten Mitgliedern:

  • 9 Professor*innen,
  • 4 Studierenden,
  • 3 wissenschaftlichen MitarbeiterInnen und
  • 1 nicht wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in

Die studentischen Mitglieder werden ein Jahr gewählt, die übrigen Mitglieder für drei Jahre.
Eine Übersicht aller Fachbereichsräte findest du unter:
www.uni-kl.de/ueber-die-tuk/organisation/hochschulgremien/fachbereichsraete/