Aufgaben des Studierendenparlaments
Das Studierendenparlament ist beschlussfassendes Organ der Studierendenschaft. Es besteht aus 13 Abgeordneten, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den Studierenden für die Dauer eines Jahres gewählt wurden.
Unter die Zuständigkeit des Studierendenparlaments fallen insbesondere:
- Wahl und Abberufung der Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA),
- die Einrichtung von Referaten des AStA,
- Beschlussfassung über Satzung, Wahlordnung, Beitragsordnung, Finanzordnung, Vergabeordnung und Geschäftsordnung sowie deren Änderung,
- Genehmigung und Änderung des Haushaltsplanes,
- Genehmigung und Änderung eines Arbeitsprogramms für den Allgemeinen Studierendenausschuss,
- Genehmigung und Änderung des Grundsatzprogrammes der Studierendenschaft,
- die Auflösung des Studierendenparlaments,
- Einrichten und Besetzen von Ausschüssen,
- Beschluss von Aufwandsentschädigungen.
Mit beratender Stimme gehören dem Studierendenparlament von jedem Fachschaftsrat für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode des Studierendenparlaments bis zu drei bestellte Mitglieder an.