Briefwahl
Du hast die Möglichkeit, deine Stimme mittels Briefwahl oder an der Urne abzugeben. Briefwahl kann bis spätestens Montag, 28. Januar 2025 um 15 Uhr, schriftlich bei der Wahlleitung oder in Textform über das untenstehende Formular beantragt werden; Briefwahl kann darüber hinaus persönlich bei der Wahlleitung spätestens bis 15 Uhr am Dienstag, 4. Februar 2025 beantragt werden. Name und Semesteranschrift (Anschrift, mit der du in das Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen bist) müssen dabei angegeben werden.
Aufgrund abweichender Wahlfristen können Wahlunterlagen für die Wahlen zum Senat und Fachbereichsräten nur bis 16 Uhr am 16. Januar 2025 beantragt werden. Briefwahlanträge, welche danach eingereicht werden, erhalten entsprechend nur die Stimmzettel zur Wahl zum Studierendenparlament.
Der Wahlbrief muss spätestens bis 15.00 Uhr am Mittwoch, 5. Februar 2025, bei der Wahlleitung eingegangen sein. Der Wahlbrief kann entweder persönlich bei der Wahlleitung abgegeben oder auf dem Postweg zugesandt werden. Maßgebend ist der Zeitpunkt, zu dem der Wahlbrief bei der Wahlleitung eingeht. Die Wahlunterlagen zur Briefwahl werden nur einmal versandt. Bei Verlust kann nur noch an der Urne gewählt werden.
Hilfspersonen
Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen.