Wahlvorschlag
Alle Studierenden können einen Wahlvorschlag für die Wahl zum Studierendenparlament einreichen. Ein Wahlvorschlag kann in digitaler Form oder über ein zum Herunterladen bereitgestelltest Formular eingereicht werden. Der Wahlvorschlag darf maximal 26 Bewerber*innen enthalten und muss von 20 Studierenden unterstützt werden. Die auf einem Wahlvorschlag genannten Personen dürfen den Wahlvorsclhag, für den sie kandidieren, ebenfalls unterstützen.
Die Bewerber*innen haben dem Wahlausschuss ihre Kandidatur zu versichern. Dies kann bei einem digitalen Wahlvorschlag in digitaler Form geschehen, bei einem in Papierform vorliegenden Vorschlag durch die Unterschrift.
In gleicher Weise ist bei den Unterstützer*innen eines Wahlvorschlags zu verfahren. Bei einem digitalen Wahlvorschlag kann die Unterstützung in digitaler Form angezeigt werden, bei einem in Papierform vorliegenden Vorschlag durch die Unterschrift.
Der Wahlvorschlag muss bis Mittwoch, 10. Januar 2024 um 15 Uhr bei der Wahlleitung oder Vertretungsweise im Büro des Allgemeinen Studierendenausweises in Geb. 46 Raum 205 oder Raum 207 abgegeben werden.
Den Vordruck zum Herunterladen und Ausdrucken gibt es hier als PDF-Datei.
Wahlvorschlag einreichen - Was ist zu beachten?
Die Wahlleitung der verfassten Studierendenschaft der Technischen Universität Kaiserslautern fordert die Wahlberechtigten auf, Wahlvorschläge für die Wahl zum 52.Studierendenparlament einzureichen und gibt dazu bekannt:
- Vordrucke für Wahlvorschläge sind in Gebäude 46, Raum 205/207 erhältlich. Zusätzlich sind sie auf der Webseite des Studierendenparlaments veröffentlicht.
- In jedem Wahlvorschlag sind die Bewerberinnen und Bewerber in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres Namens, Vornamens, Fachbereichs sowie ihrer Anschrift inklusive einer Mailadresse aufzuführen. Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber ist eindeutig anzugeben.
- Der Wahlvorschlag muss den Namen des einreichenden Zusammenschlusses enthalten. Jeder Zusammenschluss darf nur einen Wahlvorschlag einreichen.
- Der Wahlvorschlag soll die Namen und Anschriften einer Vertrauensperson und ihrer Stellvertreterin bzw. ihres Stellvertreters enthalten.
- Dem Wahlvorschlag sind Anlagen gemäß § 13 der Wahlordnung beizufügen.
- Der Wahlvorschlag darf höchstens 26 Bewerberinnen und Bewerber enthalten. Dabei kann jede Person bis zu dreimal aufgeführt werden; die maximale Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber verringert sich dann entsprechend. Im Wahlvorschlag erscheinen die dreifach aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber zuerst und die doppelt aufgeführten vor den übrigen.
- Jede Bewerberin und jeder Bewerber kann nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. Mitglieder des Wahlausschusses und des Wahlprüfungsausschusses dürfen in keinem Wahlvorschlag benannt werden.
- Die einreichenden Zusammenschlüsse sind aufgefordert, in den Wahlvorschlägen Geschlechterparität anzustreben.
- Wahlvorschläge zur Wahl müssen bis Dienstag, den 15. November 2022, um 15.00 Uhr bei der Wahlleitung oder vertretungsweise im Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) in Gebäude 46, Raum 205/207 eingereicht werden. Das Sekretariat des AStA hat an Vorlesungstagen Montag bis Donnerstag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet. Die Wahlleitung ist am Dienstag, den 15. November 2022, von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr in Gebäude 46, Raum 205/207 anzutreffen.
- Die Wahlvorschläge müssen durch mindestens 20 Wahlberechtigten eigenhändig unterschrieben sein. Jede wahlberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.
- Sind auf den zugelassenen Wahlvorschlägen in Summe höchstens 13 Bewerberinnen und Bewerber verzeichnet oder wurde kein oder nur ein Wahlvorschlag zugelassen, so wird die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerberinnen und Bewerber und ohne das Recht des Kumulierens durchgeführt.