Wählen darf nur, wer auch im Wahlverzeichnis eingetragen ist!

Das Verzeichnis der Wahlberechtigten kann werktags ab Freitag, 27. Dezember 2024, bis zum Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge, also bis Mittwoch, 15. Januar 2025, bei Frau Wiens in Gebäude 47, Raum 1120 eingesehen werden. Anträge auf Berichtigung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten sind bei Frau Wiens am entsprechend gleichen Ort und in der gleichen Zeit zu stellen. Die Öffnungszeiten sind:

  • Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr