Wahlverfahren
Wie wird gewählt?
Für die Wahl zum Studierendenparlament gibt es abhänging von der Anzahl der Wahlvorschläge und auf diesen kandidierenden Personen Listenwahl (mindestens zwei Wahlvorschläge mit zusammen mindestens 14 Personen) oder Mehrheitswahl.
Es wird nach den Prinzipien der Mehrheitswahl gewählt.
Bei der Mehrheitswahl hast du so viele Stimmen, wie Abgeordnete zu wählen sind. Deine Stimmenzahl liegt damit bei diesem Wahlmodus bei 13. Im Gegensatz zur Verhältniswahl wählst du aber ohne Bindung an die vorgeschlagene Bewerberinnen und Bewerber und ohne das Recht des Kumulierens (Stimmhäufung). Auf dem Stimmzettel kannst du entweder deine Stimmen an die aufgeführten Personen verteilen oder dich aber auch dafür entscheiden, andere wählbare Personen auf dem Stimmzettel einzutragen. In Kombination darfst du jedoch nicht mehr als 13 Stimmen an bereits aufgeführte oder von dir eingetragene Personen vergeben.
Wenn du zusätzliche Personen einträgst ist es wichtig, dass diese auch eindeutig identifizierbar sind. Du solltest also neben dem Namen auch mindestens den Fachbereich ergänzen. Bei Vor- und Nachnamen, die häufiger vorkommen, kann es hilfreich sein weitere Informationen zur Person anzugeben (z.B. Adresse, RHRK-Mailadressse), um klarzustellen welche Person gemeint ist.