Wahlverfahren
Wie wird gewählt?
Für die Wahl zum Studierendenparlament gibt es abhänging von der Anzahl der Wahlvorschläge und auf diesen kandidierenden Personen Listenwahl (mindestens zwei Wahlvorschläge mit zusammen mindestens 14 Personen) oder Mehrheitswahl.
Verhältniswahl
Bei der Verhältniswahl ist kumulieren und panaschieren möglich. Du hast so viele Stimmen, wie Abgeordnete ins Studierendenparlament (13) zu wählen sind. Deine Stimmenzahl liegt damit bei 13. Du kannst nur Personen und Wahlvorschläge wählen, die auf dem Stimmzettel aufgeführt sind. Es gibt hier nun mehrere Möglichkeiten:
- Du kannst innerhalb der dir zustehenden Stimmenzahl aufgeführten Personen bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).
- Du kannst innerhalb der dir zustehenden Stimmenzahl Personen aus verschieden Wahlvorschlägen Stimmen geben (panaschieren).
- Du kannst durch Kennzeichnung eines Wahlvorschlags diesen unverändert annehmen (Listenstimme). In diesem Fall wird jeder auf dem Stimmzettel aufgeführten Person in der Reihenfolge des Wahlvorschlags von oben nach unten eine Stimme zugeteilt. Bei Mehrfachbenennungen erhalten dreifach aufgeführte Personen drei Stimmen, doppelt aufgeführte Personen zwei Stimmen. Eine unveränderte Annahme des Wahlvorschlags liegt nicht vor, wenn du in einem oder mehreren Wahlvorschlägen einzelnen Personen Stimmen gibst.
- Du kannst deine Stimmen durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung vergeben.