Wahlverfahren für die Wahl zum Senat und den Fachbereichsräten
Bei der Mehrheitswahl hast du so viele Stimmen, wie Mitglieder und Ersatzmitglieder für das Gremium zu wählen sind. Sowohl für den Senat als auch für die Fachbereichsräte hast du damit in Summe acht Stimmen
Im Gegensatz zur Verhältniswahl wählst du ohne Bindung an die vorgeschlagene Bewerberinnen und Bewerber und ohne das Recht des Kumulierens (Stimmhäufung). Auf dem Stimmzettel kannst du entweder deine Stimmen an die aufgeführten Personen verteilen oder dich aber auch dafür entscheiden, andere wählbare Personen auf dem Stimmzettel einzutragen. In Kombination darfst du jedoch nicht mehr als acht Stimmen an bereits aufgeführte oder von dir eingetragene Personen vergeben.
Wenn du zusätzliche Personen einträgst ist es wichtig, dass diese auch eindeutig identifizierbar sind. Du solltest also neben dem Namen auch mindestens den Fachbereich ergänzen. Bei Vor- und Nachnamen, die häufiger vorkommen, kann es hilfreich sein weitere Informationen zur Person anzugeben (z.B. Adresse, RHRK-Mailadressse), um klarzustellen welche Person gemeint ist.